FoodWorker GmbH

Die FoodWorker GmbH wurde 1999 gegründet und hat sich kontinuierlich zu einem weltweiten Importeur und Exporteur von haltbaren Lebensmitteln entwickelt.

Rudloffstraße 111, 27568 Bremerhaven

Die FoodWorker GmbH wurde 1999 gegründet und hat sich kontinuierlich zu einem weltweit agierenden Importeur und Exporteur von haltbaren Lebensmitteln entwickelt. Das Unternehmen gehört zur Kategorie Dienstleistungen und hat seinen Sitz in Bremerhaven. Die Lieferung an unsere industriellen, Großhandels- und Einzelhandelskunden kann direkt oder "just in time" über unsere Vertriebszentren in EUROPA, U.S.A., ASIEN und AUSTRALIEN erfolgen. Wir liefern ausschließlich von Pflanzen, die von unserem eigenen Qualitätsmanagement geprüft wurden und mindestens HACCP- und BRC-Zertifikate vorweisen können. Weitere Zertifikate sind auf Anfrage erhältlich. Eigene Vertretungsbüros, Zusammenarbeit und enge Beziehung zu lokalen Labors unterstützen unser Qualitätskontrollmanagement. Die Entwicklung neuer Produkte und die Modernisierung von Fabriken werden ebenfalls von diesem installierten System behandelt. Natürlich sind wir in der Lage, Ihnen die komplette Sammlung von Obst von A - Z anzubieten. Um nicht alle Produkte aufzuzählen, hier einige Hauptfelder: - Obstsorten 1 - Obstsorten 2 - Obstsorten 3 Wenn das von Ihnen gesuchte Produkt nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht, uns persönlich unter info@foodworker.de zu kontaktieren! Natürlich sind wir auch in der Lage, Ihnen die komplette Sammlung von Gemüse von A - Z anzubieten. Wenn das von Ihnen gesuchte Produkt nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht, uns persönlich unter info@foodworker.de zu kontaktieren! Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Fischprodukten an. Die Verpackung wird entsprechend den Anforderungen unserer Einzelhandels-, Gastronomie- und Industriekunden angefertigt. Individuelle Designwünsche werden berücksichtigt. Alle Informationen auf der Website www.foodworker.de werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Alle Informationen unterliegen weiteren Änderungen und Ergänzungen. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERKAUF, LIEFERUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER FOODWORKER GMBH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen basieren ausschließlich auf den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen auch bei uns bekannt, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung gegeben. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung an den Kunden ohne Vorbehalt ausführen, obwohl uns abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden bekannt sind. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Personen, die zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts in ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Eigenschaft handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) und für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Angebote sind unverbindlich, bis sie vom Kunden schriftlich angenommen werden. Ein Vertrag kommt mit uns zustande, wenn der Kunde unsere schriftliche Auftragsbestätigung erhält oder wenn wir mit der Lieferung oder Ausführung unserer Leistungen beginnen. Der Inhalt dieses Vertrags bestimmt sich nach unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen, Verpackungen oder sonstige Angaben zu unseren Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart. Der Vertrag kommt unter der Voraussetzung zustande, dass wir unsere Lieferungen von unseren Lieferanten ordnungsgemäß und rechtzeitig erhalten. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass wir die nicht ausgeführte Lieferung nicht verursacht haben; insbesondere wenn wir einen entsprechenden Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben, d.h. bei Produkten, die wir selbst beschaffen müssen und unverändert weiterverkaufen. Der Kunde wird unverzüglich benachrichtigt, wenn die Lieferung nicht verfügbar ist.

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